Über uns
Die SACD ist ein Zusammenschluss aller Fachpersonen, die sich mit der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen befassen:
- Medizin
- Psychologie
- Logopädie
- Ergotherapie
- Physiotherapie
- Orthopädietechnik
- Pädagogik
- Sozialarbeit
- Pflege
Die Vereinigung hat zur Zeit über 100 Mitglieder.
Die Swiss Academy of Childhood Disability SACD ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
Die Vereinigung wurde am 28.11.2001 in Zürich als Vereinigung für Pädiatrische Rehabilitation SVPR / ASRP gegründet. Am 18.11.2015 hat die Vereinigung sich umbenannt in Swiss Academy of Childhood Disability SACD.
Vorstand
Co-Präsident, Finanzen
Verbindung zur SGP
David Jacquier, Dr. med.
Oberarzt
Unité de neuropédiatrie et neuroréhabilitation pédiatrique
Hôpital Nestlé
Av. Dr Pierre Decker 5
1011 Lausanne
Tel: +41 (0)21 314 96 07
david.jacquier@chuv.ch
«Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie ihrer Familien erfordert eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Fachgruppen. Die SACD unterstützt diese Interprofessionalität, und ich freue mich darauf, mich im Interesse der betroffenen Familien zu engagieren.»
Co-Präsidentin
Karen Lidzba, Prof. Dr. rer. nat.
Leiterin pädiatrische Neuropsychologie
Inselspital Bern
Freiburgstrasse
3010 Bern
karen.lidzba@insel.ch
«Schon seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit durfte ich sowohl in der Klinik als auch in der Forschung, sowohl in der (Neuro)Psychologie als auch in der Medizin zuhause sein. Die interdisziplinäre Arbeit mit behinderten und chronisch kranken Kindern und Jugendlichen habe ich immer als Bereicherung und Herausforderung gleichzeitig erlebt. Nur als Team können wir uns für die Belange der Kinder und ihrer Familien stark machen!»
Protokoll
Melanie Willke, Prof. Dr.
Professorin für Bildung im Bereich körperlich-motorische Entwicklung und chronische Krankheiten
Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik
Schaffhauserstrasse 239
Postfach 5850
8050 Zürich
melanie.willke@hfh.ch
«In meiner Arbeit als Hochschuldozentin und Forscherin ist es mir ein grosses Anliegen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Blick zu haben. Beim SACD kann ich meine heilpädagogische Perspektive einbringen und gemeinsam mit Fachpersonen anderer Disziplinen Angebote entwickeln, die Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie deren Familien zugutekommen.»
Protokoll
Judith Stocker
Bereichsleitung Kinder und Jugendliche
die rodtegg
Stiftung für Menschen mit körperlicher Behinderung
Rodteggstrasse 3
6005 Luzern
Tel: +41 (0)41 368 41 85
judith.stocker@rodtegg.ch
Finanzen
Stephanie Jünemann, Dr. med.
Oberärztin Neuropädiatrie
Universitäts-Kinderspital beider Basel UKBB
Spitalstrasse 33
4056 Basel
stephanie.juenemann@ukbb.ch
«Durch meine tägliche Arbeit in der Neuropädiatrie und Kinderorthopädie erlebe ich die Vorteile der interdisziplinären Zusammenarbeit. Die Multidisziplinarität ermöglicht für das betroffene Kind und die Angehörigen oft Lösungen, die als 'EinzelkämpferIn' so nicht denkbar oder umsetzbar wären. Die Arbeit der SACD rückt dieses Thema nicht nur in der einzelnen Klinik sondern auch auf nationaler Ebene in den Fokus.»
Verbindung zur EACD, Verbindung zum Swiss-CP-Reg
Sebastian Grunt, Dr. med.
Abteilung Neuropädiatrie
Universitätsklinik für Kinderheilkunde
Inselspital
Freiburgstrasse
3010 Bern
sebastian.grunt@insel.ch
«Ohne interdisziplinäre Zusammenarbeit ist eine Arbeit im Bereich der Kinderrehabilitation nicht denkbar. Für das gegenseitige Verständnis ist es jedoch wichtig, dass alle in die Betreuung involvierten Fachpersonen dieselbe Sprache sprechen. Die SACD bietet eine in der Schweiz einzigartige Plattform, welche es ermöglicht, den gegenseitigen Austausch zu pflegen und so dazu bei zu tragen, dass die komplexe Betreuung von Kindern mit angeborenen oder erworbenen Behinderungen optimiert werden kann.»
Andreas Meyer-Heim, Prof. Dr. med.
ärztliche Leitung Rehabilitation
Universitäts-Kinderspital Zürich
Rehabilitationszentrum
Mühlebergstrasse 104
8910 Affoltern am Albis
Tel: +41 (0)44 762 51 11
andreas.meyer-heim@kispi.uzh.ch
«Sowohl in der täglichen klinischen Arbeit als auch in der Erforschung neuer Therapiekonzepte in der pädiatrischen Rehabilitation sind Interprofessionalität und Kooperationen der Schlüssel zum Erfolg. Der SACD Vorstand bietet hierzu eine ideale Plattform.»
Corinne Birchmeier Darankoum
Physiotherapeutin
Route de Cossonay 14F
1040 Echallens (VD)
Tel: +41 (0)79 407 75 22
corinne.birchmeier@physiopaed-hin.ch
«Es freut mich, an einem interdisziplinären Ansatz für Kinder mit Behinderungen auf einer nationalen Ebene mitzumachen. Seit dem Beginn meiner Arbeit als Physiotherapeutin habe ich immer Interdisziplinarität gesucht, weil sie meiner Meinung nach unseren jungen Patienten gegenüber sehr bereichernd ist. Ich glaube auch, dass die nationale Ebene es erlaubt, zwischen den verschiedenen Regionen der Schweiz Brücken zu bauen und einander gegenseitig Ideen zu geben, um die am besten geeigneten Projekte für die Bedürfnisse der Patienten zu entwickeln.»
Leitbild
Rehabilitation
Rehabilitation ist der koordinierte Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pädagogischer und technischer Massnahmen mit Einbezug des sozialen und physikalischen Umfeldes zur Funktionsverbesserung, zum Erreichen einer grösstmöglichen Eigenaktivität und zur weitgehend unabhängigen Partizipation in allen Lebensbereichen, damit der Betroffene in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich wird.
Ziele
Die SACD hat sich folgende Ziele gesetzt:
- Förderung und Verbesserung der interdisziplinären Betreuung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen, die der pädiatrischen Rehabilitation bedürfen
- Gemeinsame Fortbildung aller im Bereich der pädiatrischen Rehabilitation beteiligten Fachgruppen
- Unterstützen und Anregen von Weiterentwicklungen und Überprüfungen von Methoden und Verfahren in der pädiatrischen Rehabilitation
- Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern, Organisationen und anderen für die pädiatrische Rehabilitation Verantwortlichen
- Die SACD vertritt die Interessen ihrer Mitglieder nach Aussen
Mittel
Die SACD erreicht ihre Ziele auf folgenden Wegen:
- Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen allen in der pädiatrischen Rehabilitation tätigen Fachkräfte
- Fortbildungsveranstaltungen, in der Regel einmal jährlich
- Bildung von Arbeitsgruppen
- Erarbeiten von Qualitätsstandards in der pädiatrischen Rehabilitation, deren Überprüfung und Sicherung
- Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen, die auf dem gleichen oder benachbarten Gebiet tätig sind
Statuten der SACD
1. Name
Unter dem Namen SACD Swiss Academy of Childhood Disability / Schweizerische Akademie für Kinder mit Behinderungen / Académie Suisse du Handicap de l’Enfant / Accademia Svizzera della Disabilità dell’Infanzia / Academia Svizra per Uffants cun Impediment besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz am Ort der Geschäftsstelle (Sekretariat).
2. Zweck und Ziel der Vereinigung
Die SACD ist ein multiprofessioneller Zusammenschluss von Fachpersonen, die sich mit der Behandlung und Förderung von Kindern mit Behinderungen (Rehabilitation, Habilitation und Edukation) befassen.
Die SACD ist gleichzeitig die ärztliche Fachgesellschaft, welche die Interessen der pädiatrischen Rehabilitation gegenüber den Organen der Ärzteschaft und der Leistungsträger vertritt. In der SACD ist die Ärzteschaft im Rahmen einer Arbeitsgruppe (Abs. 10) organisiert.
Im Einzelnen verfolgt die Vereinigung folgende Ziele:
1 Förderung und Verbesserung der multiprofessionellen Betreuung, Behandlung und Edukation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
2 Gemeinsame Fortbildung aller Fachgruppen, die an der Behandlung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen beteiligt sind
3 Unterstützen und Anregen der Forschung und der Weiterentwicklung sowie Überprüfung von Methoden und Verfahren in der Behandlung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
4 Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern, Organisationen und anderen für die Behandlung und Förderung von Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen verantwortlichen Kreisen
5 Die SACD vertritt die Interessen ihrer Mitglieder nach aussen
6 Die SACD vertritt in ihrer zusätzlichen Eigenschaft als ärztliche Fachgesellschaft die pädiatrische Rehabilitation gegenüber den Organen der Ärzteschaft (wie FMH, Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie SGP) und der Leistungsträger
7 Die SACD fördert das Fach der pädiatrischen Rehabilitation in der Ärzteschaft durch den Aufbau von Weiterbildungs- und/oder Fortbildungsangeboten
Ziele werden erreicht durch:
1 Förderung der multiprofessionellen Zusammenarbeit zwischen allen Fachkräften, die an der Behandlung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen beteiligt sind
2 Fortbildungsveranstaltungen
3 Bildung von Arbeitsgruppen
4 Erarbeiten von Qualitätsstandards in der Behandlung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, deren Überprüfung und Sicherung
5 Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen, die auf dem gleichen oder einem benachbarten Gebiet tätig sind
6 Betrieb einer Website, welche für Behandlung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen relevante Informationen bereitstellt.
3. Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder sind alle Fachpersonen mit anerkannter und abgeschlossener Ausbildung, die in der Behandlung oder Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen tätig sind oder tätig waren. Ordentliche Mitglieder haben je eine Stimme.
Kollektivmitglieder
Kollektivmitglieder sind juristische Personen wie Institutionen, Vereine oder Interessengemeinschaften, die sich mit der Behandlung oder Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen befassen. Jedes Kollektivmitglied hat eine Stimme. Pro Kollektivmitglied können 5 Personen zum reduzierten Mitgliederbeitrag an Fortbildungsveranstaltungen zugelassen werden.
Ausserordentliche Mitglieder
Alle in Ausbildung befindlichen Fachpersonen, die in der Behandlung und Förderung von Kindern mit Behinderungen tätig sind. AssistenzärztInnen gelten als ausserordentliche Mitglieder. Ausserordentliche Mitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht, profitieren aber von einem reduzierten Mitgliederbeitrag und sind antragsberechtigt.
Ehrenmitgliedschaft
Der Vorstand hat die Möglichkeit, Personen mit einem grossen Verdienst gegenüber der SACD die Ehrenmitgliedschaft zu verleihen. Ehrenmitgliedern wird der Jahresbeitrag erlassen. Ehrenmitglieder sind antrags- und stimmberechtigt.
4. Eintritt
Eintrittsgesuche sind schriftlich oder über das entsprechende Formular auf der Website an den Vorstand zu richten mit dem Nachweis einer Tätigkeit in der Behandlung oder Förderung von Kindern mit Behinderungen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung eines Gesuchs bedarf keiner Begründung und kann nicht angefochten werden. Ausserordentliche Mitglieder benötigen keinen Nachweis ihres Tätigkeitsbereichs.
5. Austritt
Der Austritt ist schriftlich auf Ende des Kalenderjahres zu erklären. Der Ausschluss von Mitgliedern kann durch die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes erfolgen.
6. Organisation
Die Organe der SACD sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Arbeitsgruppen
- die Rechnungsrevisionsstelle
7. Mitgliederversammlung
7.1 Oberstes Organ der SACD ist die Mitgliederversammlung, bestehend aus ordentlichen Mitgliedern, Kollektivmitgliedern, Ehrenmitgliedern und ausserordentlichen Mitgliedern. Stimm- und wahlberechtigt sind ausschliesslich ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und Kollektivmitglieder mit je einer Stimme. Ausserordentliche Mitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht, sind jedoch berechtigt, Anträge zur Abstimmung vorzuschlagen.
7.2 Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich auf Einladung des Vorstands statt. Traktandenliste und Wahlvorschläge für Vorstandsmitglieder müssen den Mitgliedern spätestens 1 Monat vor der Versammlung zugestellt werden.
7.3 Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand oder auf Wunsch von 1/5 der ordentlichen Mitglieder einberufen werden. Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung stattfinden.
7.4 Nur traktandierte Anträge sind beschlussfähig. Anträge müssen mindestens zwei Monate vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand eingereicht werden.
7.5 Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse in offener Abstimmung. Durch Mehrheitsbeschluss kann eine geheime Abstimmung angeordnet werden. Es gilt das einfache Stimmenmehr. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium. Eine Abstimmung auf schriftlichem Weg (Urabstimmung) ist möglich.
7.6 Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse:
- Abnahme des Jahresberichtes des Präsidiums
- Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung der Organe
- Genehmigung des Budgets
- Wahl des Präsidiums, der Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisionsstelle
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Beschluss über Empfehlungen von Richtlinien in der Behandlung und Förderung von Kindern mit Behinderungen
- Beschlussfassung über traktandierte Anträge
- Änderung der Statuten
- Auflösung der SACD
8. Vorstand
8.1 Der Vorstand besteht aus 7 bis 11 ordentlichen Mitgliedern und widerspiegelt die Multiprofessionalität der Vereinigung. Er konstituiert sich selbst.
8.2 Die Amtsdauer beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich
8.3 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfachem Mehr der Anwesenden gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt das Präsidium den Stichentscheid. Der Vorstand kann seine Beschlüsse auch auf dem Zirkularweg fassen; für solche Beschlüsse ist eine Mehrheit von 2/3 der Stimmen erforderlich.
8.4 Der Vorstand leitet den Verein, erstellt das Arbeitsprogramm, überprüft das Budget und entscheidet über alle Geschäfte, die nicht in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen. Er kann Arbeitsgruppen einsetzen. Er ist befugt, Geschäftsreglemente zu erlassen.
8.5 Der Vorstand kann Mitglieder als Delegierte beauftragen, die Interessen der SACD in anderen Organisationen zu vertreten.
8.6 Der Vorstand verwaltet die Finanzen des Vereins.
8.7 Die Vorstandsarbeit ist grundsätzlich ehrenamtlich. Der Vorstand kann der Mitgliederversammlung ein Spesenreglement zur Genehmigung vorlegen.
9. Präsidium
9.1 Das Präsidium besteht als Co-Präsidium aus einer ÄrztIn und einer Person aus einem anderen Fachbereich. Das Co-Präsidium konstituiert sich selbst. Das Präsidium beruft die Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ein und leitet diese. Es sorgt für den Vollzug der Beschlüsse und vertritt die SACD nach aussen.
9.2 Die Amtsdauer des Präsidiums beträgt 3 Jahre, einmalige Wiederwahl ist möglich. Das abtretende Präsidium kann weiter im Vorstand verbleiben.
10. Arbeitsgruppen
10.1 Zum Studium und zur Behandlung von Fragestellungen, welche die Zielsetzungen der SACD betreffen, kann der Vorstand berufsspezifische oder berufsübergreifende Arbeitsgruppen einsetzen. Er umschreibt deren Zusammensetzung, Aufgaben und Befugnisse.
10.2 Die Arbeitsgruppen berichten dem Vorstand mindestens einmal jährlich über ihre Arbeit, mindestens zwei Monate vor der Mitgliederversammlung. Sie können dem Vorstand Anträge einreichen.
11. Rechnungsrevisionsstelle
Der Kassier übernimmt als Vorstandsmitglied die Rechnungsrevision der Buchhaltung, welche durch die Geschäftsstelle geführt wird. Die Geschäftsstelle präsentiert anlässlich der Mitgliederversammlung die Jahresrechnung und das Budget. Der Kassier erstattet der Mitgliederversammlung einen Bericht zur erfolgten Überprüfung der Jahresrechnung. Übersteigt das Vereinsvermögen 50'000 CHF, wird eine Revisorenstelle bestehend aus zwei Personen gewählt. Diese Personen müssen nicht im Vorstand vertreten sein.
12. Rechnungswesen
12.1 Die Mitglieder zahlen einen ihrem Mitgliederstatus entsprechenden Jahresbeitrag. Dieser wird von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes jährlich festgelegt.
12.2 Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
12.3 Die Einkünfte des Vereins setzen sich zusammen aus
- den Mitgliederbeiträgen
- den übrigen Einnahmen wie Reinertrag aus Veranstaltungen, Zuwendungen und Vermögenserträgen
12.4 Der Einzug der Mitgliederbeiträge erfolgt im ersten Quartal jedes Kalenderjahres. Mitglieder, die nach dem 1. Juli eintreten, zahlen den halben Jahresbeitrag. Nach zweimaligem Nichtzahlen des Mitgliederbeitrages erlischt die Mitgliedschaft.
13. Statutenänderungen
Die geänderten Statuten müssen im Volltext der Einladung zur Mitgliederversammlung beigelegt werden. Die Statuten können mit dem einfachen Mehr der anwesenden ordentlichen Mitglieder geändert werden.
14. Auflösung
Die Auflösung der SACD kann von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes durch 2/3 der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlossen werden. Im Falle der Auflösung ist das Vereinsvermögen gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinszweckes oder für einen gemeinnützigen Zweck zu verwenden.
Zürich, 28.11.2001
Revision Aarau 15.11.2017
Netzwerk
EACD - European Academy of Childhood Disability
www.eacd.org
SSP SGP - Swiss Society of Paediatrics
www.swiss-paediatrics.org
Swiss-CP-Reg - Das Schweizer Cerebralparese Register
www.swiss-cp-reg.ch